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Die Türkei gibt das bevorstehende Ende des Antidumpingverfahrens gegen Polyester-Stapelfasern in der Region Taiwan bekannt

2024-03-11

Am 1. Februar 2024 veröffentlichte das türkische Handelsministerium die Bekanntmachung Nr. 2024/6, in der es hieß, dass die Antidumpingmaßnahme in Kraft trittPolyester-Stapelfasernaus Taiwan, Indien und Thailand laufen am 4. August 2024 aus und türkische inländische Hersteller können vor Ablauf der Maßnahme eine Untersuchung zur Ablaufüberprüfung beantragen. Türkische inländische Hersteller können vor Ablauf der Maßnahme eine Untersuchung zur Ablaufüberprüfung beantragen. Die betreffenden Produkte unterliegen der türkischen Zolltarifnummer 5503.20.00.00.00.


Am 26. April 2002 leitete die Türkei eine Antidumpinguntersuchung einPolyester-Stapelfasern(Polyester-Stapelfasern) mit Ursprung in Taiwan, Indien und Thailand, und am 4. August 2019 gab das türkische Handelsministerium die Bekanntmachung Nr. 2019/26 heraus, mit der die dritte endgültige Antidumping-Entscheidung über die Verfallsprüfung des Falles getroffen wurde und behielt die Antidumpingzölle auf die betreffenden Produkte aus Taiwan, Indien und Thailand in Höhe von 6,4 % bis 12,0 % bzw. 6,4 % bis 12,0 % bei. 6,4 % bis 12,0 %, 8,5 % bis 12,0 % bzw. 12,0 %. Angesichts der Umsetzung von Schutzmaßnahmen durch die Türkei gegenüber ImportenPolyester-StapelfasernDie Antidumpingmaßnahmen wurden ab dem 23. September 2021 ausgesetzt (siehe den Fall der Türkei zu Schutzmaßnahmen gegenüber importierten Polyester-Stapelfasern).

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